Versicherungsdarlehen

Ein Versicherungsdarlehen ist nicht für jeden geeignet. Es ist aber eine gute Möglichkeit zum Beispiel den Bau eines Eigenheimes zu finanzieren.

Ähnlich wie beim Bausparsofortdarlehen läuft das Versicherungsdarlehen über zwei unterschiedliche Konten. Der Darlehensnehmer erhält mit dem ersten Vertrag sein angefragtes Darlehen ausgezahlt. Dazu schließt er mit der selbigen Gesellschaft oder auch einer anderen eine Lebensversicherung ab und zahlt hier für die entsprechenden Jahre ein. Das Darlehen selber wird in dieser Zeit nicht getilgt, sondern lediglich die Zinsen werden regelmäßig gezahlt. Bei Ablauf der Lebensversicherung mit der auszuzahlenden Summe wird dann das Darlehen auf einmal getilgt.

Für den Darlehensgeber ist es eine langfristige Sicherheit und dem Darlehensnehmer kann es eine Erleichterung mit der Zahlung des Darlehens sein. Durch den Guthabenzins ist die Versicherungsprämie höher und der Versicherte macht noch zusätzlich einen Gewinn. Stehen die Zinsen allerdings ungünstig kann auch ein Verlust gemacht werden. Hier ist eine ausführliche Beratung und die Errechnung des Effektivzinses ganz besonders wichtig.

Sehr vorteilhaft kann sich dieses auswirken, wenn der plötzliche Todesfall eintritt. Die Lebensversicherung wird ausgezahlt und die Erben - Ehepartner und Kinder beispielsweise - sind schuldenfrei.

Zu beachten sind auch steuerliche Aspekte. Steuerfrei sind beispielsweise nur Beträge, die mindestens fünf Jahre eingezahlt wurden und eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben. Auch muss das Darlehen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt eingesetzt werden. Man sollte sich von einem Steuerberater aufklären lassen, wie und was man genau absetzen kann.