Überziehungskredit

Viele Verbraucher haben ein Überziehungskredit. Er gilt für Privatpersonen und wird auf deren Girokonto eingeräumt, um Überziehungen im Zahlungsverkehr zu ermöglichen. Die Banken geben dabei verschiedene Arten von Überziehungskrediten, die sich in Begrenzung und Gebühren, die auf diesen zu zahlen sind, unterscheiden.

Der Überziehungskredit soll Schulden decken, beispielsweise bei der Cheque-Ausschreibung, die nicht vom Guthaben des Girokontos gedeckt wären. Hierbei kann die Bank ein Limit setzen, bis zu welchem Betrag überzogen bzw. der Kredit gewährt wird. Man kann auch ein Sparkonto als Dispositionskredit nutzen.

Einige Banken nehmen keine Gebühr, wenn dieses Konto 'angezapft' wird. Andere nehmen jedoch für jede Transaktion einen Gebührensatz. Man kann auch aus dem Dispositionskonto Geld auf das Girokonto legen, um es von dort zu nutzen.

Für die Nutzung eines solchen Kontos zahlt man Sollzinsen, beim Überziehen fallen noch einmal Zinsen an, die Überziehungszinsen. In den meisten Fällen zahlt man diese Quartalsweise wieder über das Girokonto. Der Zinssatz richtet sich nach der Marktlage und kann jederzeit abgerufen bzw. zurückgezahlt werden, ohne vorherige Anfrage.

Dieser Blankokredit wird gewährleistet, wenn man ein geregeltes Einkommen hat, Lohn, Rente oder ähnliches. Die Grenze liegt dann zwischen dem Doppelten bis Dreifachen des Betrages. Der Kontoinhaber sollte den überzogenen Betrag dann innerhalb von 2 -3 Monaten zurück zahlen. Tut er dieses nicht, kann das Konto 'eingefroren' werden.

Da man für so einen Überziehungskredit keine Gebühren zahlt, wenn man ihn nicht nutzt, kann er sehr nützlich sein, um im Notfall schnell an Geld zu kommen.