Festdarlehen mit fondsgebundener Lebensversicherung

Eine fondgebundene Lebensversicherung unterscheidet sich von der herkömmlichen Lebensversicherung, denn das Kapitalanlagerisiko ist nicht mehr das des Versicherers sondern des Versicherten. Dabei sind Todesfallschutz, Ablaufleistung, Leistungsgarantien, Verfügbarkeit des Kapitals und die Renditeerwartung anders strukturiert. Im Fall des Todes wird der vereinbarte Betrag oder aber der gesamte Fond, falls der höher als die vereinbarte Summe ist, ausgezahlt. Eine Erlebensfallgarantie gibt es nicht, nur eine bezüglich des Todesfalls. Das heißt mit anderen Worten: stirbt der Versicherte, bekommen die Hinterbliebenen die vereinbarte Summe bzw. die gesamte Einzahlung. Möchte oder muss der Versicherte jedoch noch zu Lebzeiten an das Fondguthaben, sieht es ganz anders aus. Hier wird der Fond täglich neu bewertet und nur der derzeitige Fondanteilwert ausgezahlt. Bei sehr schlechten Aktienkursen kann das auch sehr wenig bis gar nichts sein. Nach Ablauf der Zeit können bei ungünstigen Kursen die Fondanteile in ein Depot verlegt werden, wo sie bis zu einer Aufwertung warten können.

Über diese Art von Lebensversicherung kann man ein Darlehen aufnehmen bzw. abzahlen. Das bedeutet, dass bei Darlehensablauf mit Hilfe dieser fondgebundenen Lebensversicherung eine einmalige Rückzahlung erfolgt. Durch das Festdarlehen nimmt die Summe des Darlehens nicht ab, es werden aber monatlich die Zinsen bereits gezahlt. Man nennt dieses auch tilgungsfreies Darlehen in Zusammenhang mit einer fondgebundenen Lebensversicherung.

Vor- und Nachteile dieser Form von Darlehen sollten vorher genau abgewogen werden, da die fondgebundene Lebensversicherung dadurch ihren eigentlichen Wert verliert und nicht mehr als Absicherung für die Hinterbliebenen im Todesfall genutzt werden kann. Andererseits ist es eine gute Möglichkeit sich auf diese Weise eventuell eine neue Lebensmöglichkeit aufzubauen, ev. Krankheitskosten zu zahlen oder ähnliches.