Festdarlehen mit Bausparvertrag
Meist schon in jungen Jahren schließt man einen Bausparvertrag ab. Der Anleger bzw. Bausparer schließt hier einen Vertrag mit einer Bausparkasse. Das gesparte Geld wird dann für die Finanzierung des ersten Eigenheimes oder ähnliches genutzt. Dabei wir die Bausparsumme, die bei dem Vertrag vereinbart wird, zu einem festgesetzten Prozentsatz angespart. Ist die Summe bis zum Ende des Vertrages nicht komplett, hat der Bausparer das Recht auf ein Bauspardarlehen, das sogar vererbbar ist. Zusätzlich hat man in Deutschland die Möglichkeit einer Wohnungsbauprämie. Hier gibt es gewisse Voraussetzungen zu erfüllen, die an entsprechender Stelle abzufragen sind.
Beim Bausparvertrag hat der Bausparer die Pflicht eine vorher festgelegte Summe in regelmäßigen Abständen anzulegen. Tut er dieses nicht, kann die Bausparkasse den Vertrag kündigen. Die Auszahlung des Bausparvertrages erfolgt dann wenn entweder mindestens 40 - 50 % des Mindestguthabens erreicht wurde - dabei werden Wohnungsbauprämie und Zinsen mit einbezogen, wenn die Mindestvertragsdauer beendet ist oder wenn eine Mindestbewertungszahl erreicht wurde, die bereits bei Vertragsabschluss festgelegt wurde.
Bei Auszahlung hat man den Anspruch auf ein Bauspardarlehen. Dieses Bauspardarlehen muss in monatlichen Raten wieder an die Bank zurückgezahlt werden. Es hat schon seit Bausparvertragsabschluss einen festen Zinssatz. Der Vorteil dieses Darlehens ist, dass es ganz oder auch teilweise zurückgezahlt werden kann (Beispiel unerwartetes Erbe). Bauspardarlehen sind Annuitätsdarlehen, die einen festgelegten Zinssatz haben, über die gesamte Dauer der Laufzeit.
Ist der Bausparvertrag noch nicht auszahlungsbereit kann man als Zwischenfinanzierung ein Vorausdarlehen anfragen.


